Organe

Die Stiftungsarbeit wird durch die Organe der Stiftung, den Vorstand und den Stiftungsrat, wahrgenommen.

Der Vorstand

Der Vorstand wird vom Stiftungsrat für die Dauer von drei Jahren gewählt, eine Wiederwahl ist möglich. Er ist der gesetzliche Vertreter der Bürgerstiftung und führt ihre Geschäfte.

Der Vorstand hat im wesentlichen folgenden Aufgaben:

  • Festlegen der konkreten Ziele und Prioritäten der Stiftungsarbeit
  • Benennung von in Frage kommenden Projekten
  • Ausführen der Beschlüsse des Stiftungsrates
  • Ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens
  • Gewährleistung der Transparenz nach außen
  • Erstellen von Tätigkeitsberichten, Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen.

Der Stiftungsrat

Die Mitglieder des Stiftungsrates werden für die Dauer von drei Jahren mit einer Mehrheit von drei Vierteln vom Stiftungsrat gewählt, eine Wiederwahl ist möglich. Er wacht über die Einhaltung der Stiftungszwecke und berät den Vorstand hinsichtlich der Festlegung der konkreten Projekte der Stiftungsarbeit.

Der Stiftungsrat hat im wesentlichen folgenden Aufgaben:

  • Auswahl der vom Vorstand benannten in Frage kommenden Projekte
  • Wahl des Vorstandes
  • Genehmigung von Tätigkeitsberichten, Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen
  • Entlastung des Vorstandes.